05. Apr 2020
Was bedeutet „Abmahnung“? Wer abmahnt, fordert eine Person dazu auf, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung übt lediglich eine Warnfunktion aus. Sie soll dem Abgemahnten vor Augen führen, dass der Abmahnende nicht mehr bereit ist, ein bestimmtes Verhalten zu dulden. Außerdem ist die Abmahnung kraft Gesetzes unter anderem Voraussetzung für die fristlose Kündigung eines Mietvertrags nach § 543 BGB.
Grundsätzlich gilt bei Ärger im Haus: Suchen Sie zuerst das persönliche Gespräch mit dem „störenden“ Mieter, bevor Sie ihn förmlich abmahnen. Meist lässt sich schon vieles dadurch klären. Bei einmaligem Ausrutscher eines sonst zuverlässigen Mieters können Sie außerdem sicherlich ein Auge zudrücken. Natürlich gibt es aber auch die unterschiedlichsten Gründe, die eine Abmahnung rechtfertigen. Unter anderem die folgenden.
Der Grundgedanke hinter Hausordnungen ist, dass Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen und sich niemand belästigt fühlt. Durch das Unterschreiben des Mietvertrages stimmt der Mieter der Hausordnung zu. Somit dürfen Sie als Vermieter den Mieter abmahnen, wenn er sich nicht an die Hausordnung hält. Die Missachtung der Ordnung kann sich auf unterschiedliche Weisen äußern. Unter anderem:
Zahlt der Mieter die Mieten regelmäßig zu spät (oder gar nicht), so dürfen Sie als Vermieter den Mieter abmahnen. Für den Mieter bedeutet dies, dass er die Abmahnung durchaus als eine Vorbereitungsmaßnahme für eine spätere Kündigung betrachten darf. Beachten Sie: Der Mieter kann selbst eine fristlose Kündigung noch abwenden, indem er die Mietschulden begleicht. Laut Mietrecht ist dies sogar noch bis zu zwei Monate nach erfolgtem Räumungsbescheid noch möglich.
Viele Vermieter verbieten die Haltung von Tieren in Mietwohnungen komplett. Dies ist jedoch nicht ganz rechtmäßig! Schließlich dürfen Kleintiere wie Vögel und Katzen in gewisser Anzahl immer gehalten werden. Jedoch sind größere Tiere wie Hunde nicht immer gestattet. Grundsätzlich ist aber immer der Einzelfall abzuwägen. Damit eine Abmahnung wegen Hundehaltung rechtens ist, muss das Tier durch deutliches Störverhalten im Mietshaus oder unmittelbarer Umgebung auffallen. Natürlich muss für die Störungen auch ein Nachweis erbracht werden.
So eine Abmahnung sollte vom Mieter nicht unterschätzt werden. Oft ebnet sie den Weg zu einer Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen. Das Abmahnschreiben fungiert nämlich im Mietrecht auch als eine formelle Voraussetzung dafür, das Mietverhältnis fristlos beenden zu können. Je mehr Abmahnungen ein Vermieter also vorweisen kann, desto größer sind seine Erfolgsaussichten auf eine spätere Kündigung.
Es gibt natürlich auch Fälle, in denen eine Abmahnung nicht viel Sinn ergibt und ein Vermieter sich somit die Mühe sparen kann. Manchmal ist sogar eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das gilt unter anderem in Fällen, wenn…